Einfuhr von Haustieren nach Schweden Angaben nach bestem Wissen - ohne Gewähr-
Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden.
PRIVATE EINFUHR VON HUNDEN UND KATZEN AUS DEUTSCHLAND NACH SCHWEDEN
Was Sie zur Einreise mit einem Hund oder einer Katze nach Schweden wissen müssen = Hier finden Sie schriftliche Informationen (im PDF-Format) über die Einfuhr von Hunden und Katzen
Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, wenden Sie sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
0046/36/15 55 33
Telefonzeiten: Montag-Freitag 09.30-11.30, 13.00-15.00 Uhr
E-Mail: hundochkatt@sjv.se
Informationen, Anträge und Formulare siehe: http://www.sjv.se/blanketterochtrycksaker.4.7502f61001ea08a0c7fff104687.html
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft und beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 bis 4 Wochen gerechnet werden muss. Sie erhalten rechtzeitig vor Ihrer Abreise die Genehmigung aus Schweden zugestellt. Gleichzeitig erhalten Sie die Formulare "Zusammengestelltes Impfzeugnis" und "Gesundheitszeugnis". Diese Formulare sind nicht bei der schwedischen Botschaft erhältlich.
Transitbestimmungen Schweden – Norwegen:
Die Einfuhr von Hunden ist zwischen den Ländern Norwegen und Schweden "frei". Bereisen Sie beide Länder, so benötigen Sie jeweils die Hunde-Einfuhrgenehmigung des Landes, das Sie zuerst bereisen.
Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.
Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von Reptilien und anderen Tierarten setzen Sie sich bitte mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.
Einen kurzen Lehrfilm in deutscher Spache finden Sie über den folgenden Link: http://www.sjv.se/webbtv/sallskapsdjurtyskmodem.4.7502f61001ea08a0c7fff125330.html
Anschrift des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft (Jordbruksverket)
Jordbruksverket
Smittskyddsenheten
S-551 82 Jönköping
Schweden
Tel: 0046/36/15 50 00
Fax: 0046/36/15 08 18
E-Mail: jordbruksverket@sjv.se
Homepage: www.sjv.se
Deutschsprachige Startseite finden Sie über folgenden Link: http://www.sjv.se/willkommen.4.7502f61001ea08a0c7fff131542.html
Informationen, Anträge und Formulare siehe: http://www.sjv.se/blanketterochtrycksaker.4.7502f61001ea08a0c7fff104687.html