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Einfuhr von Haustieren nach Schweden Angaben nach bestem Wissen - ohne Gewähr- Seit dem 3. Juli 2004 gelten neue Regeln für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden.
PRIVATE EINFUHR VON HUNDEN UND KATZEN AUS DEUTSCHLAND NACH SCHWEDEN
Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, wenden Sie sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen: 0046/36/15 55 33 Telefonzeiten: Montag-Freitag 09.30-11.30, 13.00-15.00 Uhr E-Mail: hundochkatt@sjv.se
Eine Einfuhrgenemigung (aus einem EU-Land) braucht man nicht mehr!
Nur eine Anmeldung beim schwedischen Zoll: Sie müssen dem Zoll die Einfuhr des Tieres beim Grenzübertritt melden, siehe Website des schwedischen Zolls.
Transitbestimmungen Schweden – Norwegen: Die Einfuhr von Hunden ist zwischen den Ländern Norwegen und Schweden "frei". Bereisen Sie beide Länder, so benötigen Sie jeweils die Hunde-Einfuhrgenehmigung des Landes, das Sie zuerst bereisen.
Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt, und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.
Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von Reptilien und anderen Tierarten setzen Sie sich bitte mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung.
Anschrift des schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft (Jordbruksverket) Jordbruksverket Smittskyddsenheten S-551 82 Jönköping Schweden
Tel: 0046/36/15 50 00 Fax: 0046/36/15 08 18
E-Mail: jordbruksverket@sjv.se Homepage: www.sjv.se und